Gesetz über digitale DiensteAmazon, Facebook und Google schludern, finden Verbraucherschützer:innen

In einer Stichprobe haben sich Verbraucherschützer:innen angesehen, wie gut Konzerne die neuen EU-Regeln für sehr große Online-Dienste umsetzen. Das Fazit: Nutzer:innen müssen lange suchen, wenn sie Dienste kontaktieren oder ihre Empfehlungssysteme verstehen wollen – und teils finden sie nichts.

Verbraucherschützer:innen haben große Online-Dienste unter die Lupe genommen und dabei Mängel festgestellt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Hans Lucas

Große Online-Dienste wie Amazon, Apple oder Facebook patzen offenbar bei der Umsetzung neuer Sorgfaltspflichten. Laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) bestehen vor allem Mängel bei Kontaktangaben sowie bei der Transparenz von Empfehlungssystemen.

„Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass sie vor unfairen Praktiken auf Online-Plattformen geschützt werden“, sagt Vzbv-Vorständin Ramona Pop in einer Pressemitteilung. Die sehr großen Anbieter hätten ausreichend Zeit gehabt, die neuen Vorgaben aus Brüssel umzusetzen, so Pop weiter. Die Stichprobe am vergangenen Freitag sei die erste von mehreren gewesen, und Pop kündigt an: „Wenn es bei der Umsetzung weiterhin hakt, wird der Verband die Möglichkeit nutzen, Unternehmen bei Verstößen abzumahnen.“

Regeln sollen Internet sicherer machen

Die neuen Regeln gehören zum Gesetz über digitale Dienste der EU, kurz DSA (Digital Services Act). Seit letzter Woche gelten sie für sehr große Online-Dienste mit mehr als 45 Millionen Nutzer:innen innerhalb der EU, sogenannte VLOPs (very large online platforms) und VLOSEs (very large online search engines). Insgesamt sind knapp 20 Unternehmen betroffen. Welche Auflagen sie beachten müssen, haben wir hier zusammengefasst. Bei Verstößen drohen nicht nur Abmahnungen von Verbraucherschützer:innen, sondern auch hohe Geldstrafen von Aufsichtsbehörden.

In seiner Untersuchung hat sich der Vzbv etwa angesehen, wie leicht Nutzer:innen die Online-Dienste kontaktieren können. Zwar seien bei den untersuchten Angeboten von Amazon, Apple App Store, Facebook und TikTok die Kontaktmöglichkeiten auffindbar, aber laut Vzbv nicht immer leicht zugänglich. Teils seien bin zu fünf Klicks nötig, um an E-Mail-Adressen oder Telefonnummern zu gelangen. Stattdessen würden die Nutzer:innen zu Inhalten gelenkt, die ihnen dabei helfen sollen, sich die Fragen selbst zu beantworten.

Intransparente Empfehlungen

Schwer zugänglich sind dem Vzbv zufolge auch Informationen über Empfehlungssysteme. Die betroffenen Dienste müssen nun leicht verständlich offenzulegen, nach welchen Kriterien die Empfehlungen und Rankings ihrer Angebote entstehen. Zudem sollen Verbraucher:innen die Parameter dafür anpassen können.

Hierbei mahnt der Vzbv an, dass die untersuchten Dienste Amazon, Booking.com, Google-Suche und Zalando die Vorgaben bislang nicht oder nur unzureichend umgesetzt hätten. Teilweise würden manche Anbieter ihre Nutzer:innen im Unklaren lassen. Auch sei es bei vielen Diensten schwer oder gar unmöglich, personalisierte Empfehlungen auszuschalten.

Auch hohe EU-Beamt:innen haben bereits durchblicken lassen, dass nicht alle von den Regeln betroffenen Dienste die neuen Vorgaben bereits vollständig umsetzen. Als zuständige Aufsichtsbehörde werde die EU-Kommission sehr genau hinschauen, wie ein Kommissionsbeamter vergangene Woche mitteilte. Noch ist die Aufsichtsstruktur in der EU aber noch nicht vollständig aufgebaut.

Schon in den vergangenen Monaten hatten Stichproben wiederholt aufgezeigt, dass manche Dienste noch einen weiten Weg zu gehen haben. Der DSA verlangt nämlich auch, dass Dienste gegen systemische Risiken vorgehen, dazu zählt etwa die Verbreitung von Hetze. Zuletzt konnte etwa die Nichtregierungsorganisation Ekō mehrere zu Gewalt aufrufende Werbeanzeigen bei Meta schalten, der Konzernmutter von Facebook und Instagram – ein klarer Verstoß nicht nur gegen die EU-Regeln, sondern auch gegen die hauseigenen Werberichtlinien.

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